Wir beraten Sie gerne – kostenlos und unverbindlich.

Haushaltshilfe über Krankenkasse

Wenn Sie aufgrund einer gesundheitlichen Einschränkung nicht im Stande sind Ihren Haushalt zu führen, steht Ihnen eine Haushaltshilfe zu.

Die hier anfallenden Kosten werden von Ihrer Krankenkasse übernommen.Anspruchsdauer: diese beträgt in der Regel zwischen 4 – 26 Wochen. In der Schwangerschaft und bei Entbindung besteht der Anspruch solange, wie ein Arzt Ihnen die Notwendigkeit attestiert.

Ihre Zuzahlung: In der Schwangerschaft werden 100 % der Kosten von der Krankenkasse übernommen.

Bei anderen schweren Erkrankungen oder Unfallfolgen werden i.d.R. 90 % der Kosten für eine Haushaltshilfe von der Krankenkasse übernommen. Zumeist bleibt hier nur eine Zuzahlung in Höhe von 5,00 € – 10,00 € pro Einsatztag.

Der Anspruch auf eine Haushaltshilfe über die Krankenkasse ist im § 24h und im § 38 SGB V verankert.

Welche Leistungen können Sie beanspruchen:

Haushaltshilfe bei Krankheit

Wenn Sie aufgrund einer Erkrankung vorübergehend auf Unterstützung angewiesen sein, steht Ihnen eine Haushaltshilfe zu.

Hierfür kann es viele Gründe geben: •Tumorerkrankung •Chemotherapie •Herz- und Gefäßerkrankungen •Schlaganfall

Wie lange kann ich Hilfe erhalten: Lebt ein Kind in ihrem Haushalt, welches das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, haben Sie einen gesetzlichen Anspruch auf eine Haushaltshilfe von bis zu 26 Wochen.

Ohne Kind besteht ein Anspruch von bis zu vier Wochen.

Sie benötigen eine ärztliche Verordnung – der tatsächliche Stundenumfang wird von Ihrer Krankenkasse festgelegt.

In der Regel werden 90 % der Kosten für eine Haushaltshilfe von Ihrer Krankenkasse übernommen.

Wir beraten Sie gerne – kostenlos und unverbindlich.Wenn Sie aufgrund einer Erkrankung vorübergehend auf Unterstützung angewiesen sein, steht Ihnen eine Haushaltshilfe zu.

Haushaltshilfe in der Schwangerschaft

Wenn Sie während ihrer Schwangerschaft oder nach der Entbindung aus gesundheitlichen Gründen auf Unterstützung angewiesen sind steht Ihnen eine Haushaltshilfe zu.

Hierfür kann es viele Gründe geben:  •Verordnete Bettruhe •Krankenhausaufenthalt •Risikoschwangerschaft •Frühgeburtsrisiko

Der Anspruch auf eine Hilfe besteht, solange ihr Arzt die Notwendigkeit attestiert.

Für Leistungen aufgrund der Schwangerschaft oder Entbindung sind Sie von der gesetzlichen Zuzahlung befreit.

Gerne beraten wir sie hier – kostenlos und unverbindlich.

Haushaltshilfe nach Unfall oder Operation

Wenn Sie aufgrund eines Unfalls oder eines schweren Eingriffs vorübergehend auf Unterstützung angewiesen sein, steht Ihnen eine Haushaltshilfe zu.

Hierfür kann es viele Gründe geben: •Unfall •Knie-Op •Oberschenkelhalsbruch •Arbeitsunfall

Wie lange kann ich Hilfe erhalten: Lebt ein Kind in ihrem Haushalt, welches das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, haben Sie einen gesetzlichen Anspruch auf eine Haushaltshilfe von bis zu 26 Wochen.

Ohne Kind besteht ein Anspruch von bis zu vier Wochen.

Sie benötigen eine ärztliche Verordnung – der tatsächliche Stundenumfang wird von Ihrer Krankenkasse festgelegt.

In der Regel werden 90 % der Kosten für eine Haushaltshilfe von Ihrer Krankenkasse übernommen.

Wir beraten Sie gerne – kostenlos und unverbindlich. Gerne helfen

Wir beraten Sie gerne – kostenlos und unverbindlich.

Ärztliche Verordnung – Krankenkassenantrag – Haushaltshilfe  …wir helfen Ihnen gerne!