Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Geltung der AGB
Die Erbringung von Dienstleistungen der Emelys-Sauber-Perlen erfolgt auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Sollte eine der folgenden Bestimmungen nichtig sein oder werden, behalten die übrigen Bestimmungen ihre Gültigkeit.
2. Dienstleistungsangebot
Das Dienstleistungsangebot der Emelys-Sauber-Perlen umfasst hauptsächlich die Bereiche Haushaltshilfe, Seniorenhilfe und Alltagsgebelietung n. §45b SGB XI. Weitere Dienstleistungen können angeboten werden. Die angebotenen Dienstleistungen werden individuell auf die jeweiligen Bedürfnisse und Wünsche des einzelnen Auftraggebers abgestimmt.Bezieht ein Kunde Leistungen n. §45b SGB XI, liegt es in seiner Verantwortung sicherzustellen, dass ihm für diesen Auftrag ein entsprechendes Budget an Entlastungsleistungen oder anderen Möglichkeiten der Kostenübernahme zur Verfügung steht. Alle bezogenen Leistungen, welche nicht erstattungsfähig sind oder durch einen Kostenträger übernommen werden, haftet der Auftraggeber vollumfänglich, persönlich.
Wäsche waschen und Reinigung von Textilien:Wir übernehmen keine Verantwortung für Schäden, die durch die Beschaffenheit des zu waschenden Gutes verursacht werden und die wir nicht durch einfache Anschau erkennen können. Insbesondere gilt dies für Schäden durch ungenügende Festigkeit des Gewebes und der Nähte, ungenügende Echtheit von Färbungen und Drucken, Einlaufen, Imprägnierungen, frühere unsachgemäße Behandlung oder Lagerung, eingelegte Fremdkörper und andere verborgene Mängel.
Dasselbe gilt für Wäsche und Textilien, die nicht oder nur begrenzt reinigungsfähige oder waschbare Materialien enthalten, soweit diese Stücke nicht entsprechend durch den Auftrageber gekennzeichnet wurden oder wir dies nicht durch einfache Anschau erkennen können. Dies gilt ebenso entsprechend bei falscher oder fehlender Textilpflegekennzeichnungen an der Wäsche. Insbesondere übernehmen wir keine Verantwortung dafür, dass Knöpfe, Schnallen, Reißverschlüsse und ähnliches Zubehör, soweit wir dies nicht durch einfache Anschau erkennen können, für den entsprechenden Reinigungsvorgang nicht geeignet war und hierbei beschädigt worden ist.
Im Falle eines zu klärenden Schadensersatzanspruches stellt der Auftraggeber der Auftragnehmerin die Wäsche im Originalzustand umgehend (am Schadenstag) zur Verfügung und erklärt sich einverstanden, dass die Wäsche ggf. von einem unabhängigen Sachverständigen (ggf. eines Sachverständigen des zuständigen Haftpflichtversicherers) untersucht wird. Die Kosten hierfür trägt der Kunde, wenn den Auftragnehmer kein Verschulden trifft. Ein eventueller festzustellender Schadensersatz kann nur nach Vorlage der originalen Kaufrechnung erfolgen, abzüglich der Abnutzung. Der Schadensersatz ist bei der Ausführung von privatem Wäscheservice generell auf €100.- begrenzt – höherwertige Wäsche ist grundsätzlich selbst zu waschen oder in eine professionelle Reinigung zu geben.
In jedem Fall hat der Auftraggeber die zu waschenden Textilien vorab nach Beschaffenheit und Reinigungsart getrennt bereitzustellen und dies hinreichend zu kennzeichnen.
Für Aufträge in Privathaushalten stellt der Auftraggeber geeignete Reinigungsmittel und Geräte zur Verfügung – Emelys Sauber Perlen haftet nicht für Defekte an Reinigungsgeräten und Maschinen, sowie durch die bereitgestellten Mittel verursachte Schäden an Material und Oberflächen, soweit sie bestimmungsgemäß in Gebrauch waren und nicht vorsätzlich beschädigt wurden. Die max, Reinigungshöhe bei der einfachen Unterhaltsreinigung oder Haushaltshilfe, ist die sog. Ablanghöhe (ca. 1,80 ohne Leitereinsatz). Darüber hinausgehende Leistungen sind gesondert zu beauftragen. 3. Vertragsabschluss
Die Auftragnehmerin hat jederzeit das Recht einen Auftrag abzulehnen oder einen laufenden Auftrag zu beenden bzw.auszusetzen, wenn über die Ausführung des Auftrags, in Umfang oder Qualität Unklarheit herrscht oder offene Rechnungen des Auftraggeber das Zahlungsziel um mehr als 10 Tage verfehlen.
Ein Dienstleistungsvertrag zwischen Emelys-Sauber-Perlen und dem privaten Auftraggeber kommt durch eine mündliche oder schriftliche Auftragsvereinbarung zustande. Die Dauer und Kündigungsfristen des Vertrages richtet sich nach der jeweiligen Vereinbarung. Aufträge im Rahmen der Entlastungsleistung / Seniorenhilfe sind jederzeit beidseitig ohne Angabe von Gründen auszusetzen oder zu beenden.
Für Aufträge von Privatkunden wird eine Kündigungsfrist nicht vereinbart, so dass der Auftraggeber die Dienstleistungen der Emelys-Sauber-Perlen ganz nach seinem Bedarf in Anspruch nehmen kann. Ein bestimmter Einsatztag und der Einsatz einer festen Kraft oder Vertretung kann nach Absprache angestrebt werden – es besteht darauf jedoch kein Anspruch. Aus organisatorischen Gründen kann der Einsatztag abweichen. Emelys-Sauber-Perlen versuchen stets Ausfallzeiten zu vermeiden – es besteht bei Einsätzen im Privathaushalt und im Rahmen der Entlastungsleistungen kein grundsätzlicher Anspruch auf eine Krankheits- oder Urlaubsvertretung.
4. Leistungen
Stellt Emelys-Sauber-Perlen Personal zur Verfügung, garantieren wir, dass alle Mitarbeiter ordnungsgemäß angemeldet und versichert (Unfall und Haftpflicht) sind. Geeignetes Material und Arbeitsgeräte sind grundsätzlich vom Auftraggeber zu stellen, andere Vereinbarungen können jedoch getroffen werden.Emelys-Sauber-Perlen behalten sich vor, einzelne Aufträge abzulehnen. Besteht ein Leistungsverzeichnis, erfolgt die Reinigung entsprechend. Sind die Reinigungsleistungen hingegen nur im Rahmen eines Angebotes aufgeführt – erfolgt die Ausführung immer ergebnisorientiert.
Bei Ausfall der Reinigung, der in den Verantwortungsbereich des Auftragnehmers fällt, wird der Rechnungsbetrag anteilig gemindert. Bei Ausfall der Reinigungskraft, z.B. durch Krankheit, Unfall, etc. findet keine Reinigung statt. Der Auftragnehmer gibt diese Information umgehend nach Kenntnisnahme an den Auftraggeber weiter. Ein Anspruch auf Ersatz oder Entschädigung besteht nicht.
5. Gewährleistung und Haftung
Durch Mitarbeiter von Emelys-Sauber-Perlen bei der Dienstleistungserbringung verursachte Schäden werden ausschließlich durch den Versicherer der Auftragnehmerin reguliert, wenn diese unverzüglich vom Auftraggeber direkt (nicht durch den Mitarbeiter) der Inhaberin von Emelys-Sauber-Perlen schriftlich, binnen 24 Std. nach dem Schadensfall mitgeteilt werden. Eine weitere Haftung durch Emelys-Sauber-Perlen ist ausgeschlossen.
Stellt ein privater oder gewerblicher Auftraggeber Material oder Gerätschaften zur Nutzung bereit, haben diese von ihrem Zustand und ihrer Beschaffenheit, alle Anforderung zu erfüllen um sie im bestimmungsgemäßen Gebrauch nutzen zu können. Für technische Einrichtung hat eine ausführliche Einweisung zu erfolgen. Für Schäden die aus der bestimmungsgemäßen Nutzung von Fremdgeräten und bereitgestellten Materialien entstehen, haftet der Auftraggeber. Die Mitarbeiter von Emelys Sauber Perlen haften lediglich bei grober Pflichtverletzung und grober Fahrlässigkeit.
Haftungsausschluss für Ausfall von Dienstleistungsterminen:
ESP Dienstleistungen Ines Irmer übernimmt die Verantwortung, Dienstleistungen zu erbringen, in bestmöglicher Qualität und gemäß den vereinbarten Terminen. Dennoch können unvorhergesehene Umstände auftreten, die dazu führen, dass ein vereinbarter Dienstleistungstermin nicht eingehalten werden kann. Wir möchten daher klarstellen, dass wir von jeglicher Haftung für Terminausfälle befreit ist, die auf die folgenden Umstände zurückzuführen sind:
Höhere Gewalt: Wir haften nicht für Terminausfälle, die durch unvorhersehbare und unvermeidbare Ereignisse verursacht werden, wie Wetter, Naturkatastrophen, Epidemien, Pandemien, Kriege, soziale Unruhen oder behördliche Anordnungen, die die Dienstleistungserbringung beeinträchtigen. Regen, Eis, Wind können nach unserem Ermessen eine Erbringung ausschließen ohne das hierdurch eine Schadenersatzpflicht abgeleitet werden kann.
Krankheit oder Unfall: Falls der für die Dienstleistung verantwortliche Mitarbeiter aufgrund von Krankheit oder Unfall ausfällt und dadurch ein Termin nicht eingehalten werden kann, haftet unser Unternehmen nicht.
Technische Probleme: Wir haften nicht für Terminausfälle, die auf technische Probleme zurückzuführen sind, die außerhalb unserer Kontrolle liegen, wie fehlerhafte Daten oder Cloudservices, Serverausfälle, Internetstörungen oder Softwareprobleme.
Kundenverschulden: Wenn ein Termin aufgrund von unzureichender Vorbereitung oder Informationen seitens des Kunden nicht eingehalten werden kann, sind wir von jeglicher Haftung befreit.
Unser Ziel ist es, unsere Dienstleistungen zuverlässig und professionell zu erbringen. Wir werden jedoch unser Bestes tun, um alternative Termine zu finden oder die Dienstleistung in angemessener Weise zu kompensieren, falls ein Termin aufgrund der oben genannten Umstände ausfällt.
Wenn Sie weitere Fragen haben oder besondere Vereinbarungen wünschen, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.
6. Ansprüche des Auftraggebers wegen Mängeln
(1) Reklamationen wegen, reduzierter, schlecht oder nicht ausgeführter Leistungen hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer binnen 24 Stunden nach der Leistungserbringung schriftlich mitzuteilen; anderenfalls verliert der Auftraggeber sämtliche Ansprüche wegen Mängeln.
Bei Erbringen von Teilleistungen gilt die Reklamationsfrist jeweils nach Fertigstellung der Teilleistung. Eine Abnahme erfolgt soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, duch in Gebrauchnahme. Auch kann die Abnahme konkludent, d.h. durch schlüssiges Verhalten des Auftraggebers, erklärt werden. Konkludent handelt der Auftraggeber, wenn er dem Auftragnehmer gegenüber ohne ausdrückliche Erklärung erkennen lässt, dass er dessen Werk als im Wesentlichen vertragsgerecht billigt. Insbesondere bei Ausführung von Glas- Fensterreinigung ist eine sofortige Reklamation (spätestens nach 24 Std.) zwingend erforderlich – spätere Reklamationen sind ausgeschlossen.
(2) Verlangt der Auftraggeber Nacherfüllung, hat diese der Auftragnehmer am folgenden Reinigungstag durchzuführen.
(3) Begrifflichkeiten Definition
Freiflächen / Bodenflächen
freie Flächen, welche aus üblicher Stand-, Sitz- und Gehposition (Körpergröße 170 cm). Bei Schreibtischen sind diese vorher vom Nutzer frei zu räumen.
verdeckter / überstellter Schmutzbereich
überstellte und schwer zugängliche Flächen, welche aus üblicher Stand-, Sitz- und Gehposition (Körpergröße 170 cm) nicht direkt einsehbar sind; d.h. sichtbar nur bei nicht üblicher Körperposition wie z.B. Bücken oder beim Wegrücken oder demontieren von Einrichtungsgegenständen. Diese Flächen sind im Leistungsverzeichnis gesondert zu bezeichnen.
Grobschmutz
Sand / kleine SteinchenLaubPapierknäuelZigarettenschachtelnZigarettenkippenPapp- / GetränkebecherEinmalgeschirrFlaschen und Gläser, GetränkedosenFeinschmutz
Staub/Blütenstaub – haftende Verschmutzung
GriffspurenFlecken von Getränken und Speisenwassergebundener StraßenschmutzStrichverschmutzungen durch SchuhwerkGummiabrieb durch GegenständeGraffitiverschmutzungen (soweit sie sich mit handelsüblichen Reinigungsmitteln beseitigen lassen) Unterhaltsreinigung
Die Unterhaltsreinigung ist die laufende Reinigung eines Gebäudes oder Raumes/Fläche, die in einem bestimmten festgelegten Turnus erfolgt. Art, Umfang und Turnus der Reinigungsleistung sind im allgemeinen Leistungsverzeichnis und dem Flächenverzeichnis hinterlegt.
Grundreinigung
Bei einer Grundreinigung werden haftende Verschmutzungen und/oder abgenutzte Pflegefilme oder andere Rückstände, die das Aussehen der Oberfläche beeinträchtigen, entfernt. Eine Grundreinigung wird im Allgemeinen nur in größeren Zeitabständen durchgeführt und gesondert beauftragt. Die Grundreinigung umfasst folgende Leistungen:
Gründliche Reinigung des Fußbodens unter Wegrücken der beweglichen Gegenstände. Schutz- und Verschließschichten sind zu entfernen und die Beschichtung nach der Reinigung zu erneuern. Die Beschichtung ist mindestens zweimal aufzutragen.Gründliche Nassreinigung aller Heizkörper, Türen mit Türrahmen und – bekleidung, sowie Fensterbänke, Kabelkanäle,Gründliche belagsbezogene Reinigung der Textilbeläge,Reinigung der Sockelleisten, Scheuer- und Fußleisten,Gründliche Reinigung der Einrichtungsgegenstände Glasreinigung
Die Glasreinigung umfasst die Beseitigung von Verschmutzungen auf Verglasungen in ein-, zwei- oder mehrseitiger Ausführung. Zur Glasreinigung gehören:
Fensterreinigung (ggf. mit Rahmen, Falz, Fensterbänken) innen und außen,Reinigung von Glastrennwänden, Reinigung von, Glasbausteinen und Oberlichtern,Reinigung von Glasdächern, Reinigung von sonstigen Verglasungen.
7. Preise und Preisänderungen bei privater Haushaltshilfe und Entlastungsleistungen
Der Stundesatz beträgt € 30,65 incl. MwSt für Haushaltsdienste bei Privatkunden und Entlastungsleistungen n. §45b SGB XI. Bei regelm. Aufträgen können Sonderkonditionen vereinbart werden. Abgerechnet wird pro angefangene viertel Stunde, pro Einsatz jedoch mindestens zwei volle Stunden. Im Bereich der Fensterreinigung gilt eine Mindestauftragsgröße von 1 Std. pro Einsatz. Sollte eine Anfahrt umsonst anfallen, weil der Auftraggeber den vereinbarten Termin nicht wahrnehmen kann, berechnen Emelys-Sauber-Perlen die benötigte Fahrzeit, mindestens jedoch eine Stunde sowie eventuell vereinbarte Fahrkosten. Zuschläge für Einsätze an Samstagen (25%) , Sonntagen (50%) Feiertagen (125 %). Die Einsatzzeit beginnt bei eintreffen im Objekt und endet mit dem Verlassen. Vor und Nachbereitung des Einsatzes im Objekt, sowie administrative Bestandteile und Terminfindung oder Leistungsabsprachen sind als Arbeitszeit zu buchen.
Ist ein Pauschalpreis vereinbart, besteht Einvernehmen, dass der Preis, der auf Monats- bzw. Jahresbasis berechnet wurde, günstiger als die Einzelberechnung ausfällt. Es handelt sich um einen Pauschalpreis, der auf mehrmonatiger oder jährlich durchgehender Zahlung kalkuliert worden ist. Er ist deshalb auch dann in voller Höhe zu zahlen, wenn aufgrund eines Feiertages oder einer objektbezogenen Schließzeit die Arbeitsleistung nicht erbracht werden kann. Entsprechend berechtigt der Eintritt eines Feiertages bzw. Schließzeit nicht zum Abzug oder zur Preisminderung. Feiertage sind bereits in der Preisgestaltung berücksichtigt worden. Sofern die Reinigung bei Ausfall aufgrund eines Feiertages an einem anderen Tag ausgeführt werden soll, ist dies auf Basis eines Einzelauftrages zu beauftragen und gesondert zu vergüten. Wenn für Objekte die 7x p. Woche eine Reinigung erfolgen soll, wird an Feiertagen die Reinigung ausgeführt. Die tariflichen Feiertagszuschläge sind in diesem Fall in der Pauschale enthalten.
8. Rechnungsstellung und Bezahlung
Eine Rechnungsstellung erfolgt nach Erbringung der Dienstleistung, bei laufenden Verträgen jeweils am Monatsende. Die Bezahlung durch den Auftraggeber erfolgt ohne Abzug, sofort, spätestens 10 Tage nach Rechnungsdatum.
Wird ein Auftrag vorzeitig beendet erfolgt eine anteilige Abrechnung der vereinbarten Pauschalen – einem Abrechnungsmonat werden immer 30 Tagen zugrundegelegt.
Preise / Konditionen – Entlastungsleistungen n. §45b SGB XI
Unser Stundensatz für eine(n) Mitarbeiter(in) im Bereich der Alltagshilfe liegt bei 30,65 EUR/Std.
als Fahrtkostenpauschale berechnen wir pauschal 5,00 EUR p. Einsatz
Zahlungsverzug: Gerät der Auftraggeber mit einer fälligen Zahlung ganz oder teilweise in Verzug oder geht ein von ihm gegebener Scheck oder Wechsel zu Protest, wird insbesondere eine Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers bekannt, sind wir berechtigt, Vorauszahlungen und sofortige Zahlungen aller offenen Rechnungen zu verlangen, noch nicht ausgelieferte Ware zurückzuhalten sowie die Arbeiten an noch laufenden Aufträgen einzustellen, verbindliche Abgebote zurückzunehmen und vereinbarte Aufträge ersatzlos und ohne weitere Ansprüche für den Auftraggeber zu stornieren. Die vertragliche Zahlungspflicht des säumigen Auftraggebers bleibt bei Zahlungsverzug bestehen, auch wenn der Auftragnehmer die Leistung wegen diesem einstellt.
Zahlungsverzug B2B:
Gerät ein Gschäftskunde oder ein öffentlicher Auftraggeber in Verzug, stellen wir gemäß § 288 Abs. 5 BGB ohne weitere Nachweise eine Mahnpauschale in Höhe von 40 Euro in Rechnung.
9. Schweigepflicht
Alle Mitarbeiter der Emelys-Sauber-Perlen verpflichten sich, über alle bekannt gewordenen Informationen und Verhältnisse des Auftraggebers strengstens Stillschweigen zu bewahren.
10. Leistungsabgrenzung
Emely´s-Sauber-Perlen können keinen Pflegedienst und keinen gewerblichen Personentransport anbieten. Diese Leistungen müssen bei Bedarf durch andere Anbieter ergänzt werden.Falls ein Mitarbeiter der Emely´s-Sauber-Perlen den Auftraggeber oder eine andere Person im Zusammenhang mit dem Auftrag dennoch in seinem PKW mitnimmt, so ist dies ausdrücklich nicht Bestandteil des Dienstleistungsvertrages, sondern es handelt sich dann dabei nur um eine kostenlose und persönliche Gefälligkeit, für die Emely´s-Sauber-Perlen jeden Haftungsanspruch ausschließt, der nicht durch die Pkw-Haftpflichtversicherung abgedeckt ist.
11. Verbot der Mitarbeiterabwerbung
Die Abwerbung oder zusätzliche stundenweise Beschäftigung von Mitarbeitern, welche Dienstleistungsaufträge im Auftrag von Emely´s-Sauber-Perlen für den Auftraggeber ausführen, ist unzulässig.Der Auftraggeber verpflichtet sich, während sowie 6 Monate nach Beendigung der Tätigkeit keinen Versuch zu unternehmen, einen Mitarbeiter von Emely´s-Sauber-Perlen, der bei ihm eingesetzt ist oder war, abzuwerben oder anderweitig zu beschäftigen, weder direkt noch indirekt über Dritte.Der Auftraggeber erklärt ausdrücklich, dass er diese Klausel als gültigen Bestandteil des Vertrages akzeptiert und der Verstoß gegen diese Bestimmung zum Schadensersatz verpflichtet. Der Auftraggeber erklärt sich weiter damit einverstanden, dass ein Verstoß gegen das Verbot der Mitarbeiterabwerbung einen pauschalierten Schadensersatz zur Folge hat, der in der Höhe von 12 Monatsgehältern des Mitarbeiters liegt. Der Auftraggeber erklärt weiter, dass er diesen Betrag für angemessen erachtet um einen Schaden durch die Abwerbung für den Auftragnehmer zu kompensieren. In diesem Zusammenhang bedeuten 12 Monatsgehälter den Betrag, den der Auftraggeber bei Vollbeschäftigung des Mitarbeiters auf Basis der vereinbarten Stunden und Sätze an den Auftragnehmer zahlen würde.
12. Zuständiges Gericht
Zuständiges Gericht bei Rechtsstreitigkeiten ist das Amtsgericht der Stadt Lüneburg