Haushaltshilfe & Alltagsbegleitung
Anspruch auf diesen Entlastungsbetrag haben alle Pflegebedürftigen ab PG 1.
Die Höhe des Entlastungsbetrages beträgt 125 € pro Monat (1.500 € pro Jahr) und gibt Ihnen und Ihren Angehörigen die Möglichkeit entlastende Hilfen in Anspruch zu nehmen.
Mit dem Entlastungsbetrag kann eine Haushaltshilfe aber auch Dienstleistungen wie z.B. Einkaufshilfe, Arztbegleitung oder Spazierengehen finanziert werden.
Gerne beraten wir Sie hier kostenlos.
Verhinderungspflege
2.418 € zusätzlich zum Pflegegeld für Entlastungsleistungen nutzen
Anspruch auf die Verhinderungspflege haben alle Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2.
Die Höhe der Verhinderungspflege beträgt jährlich 1.612 €.
Darüber hinaus können Sie 806 € pro Jahr aus der Kurzzeitpflege beanspruchen, wenn Sie diese Leistungen nicht anderweitig nutzen.
Ihr Entlastungsbudget
Bis zu 3.918 € pro Jahr zusätzlich zum Pflegegeld
Wie setzt sich ihr Bubget zusammen
Verhinderungspflege
ab Pflegegrad 2 EUR 1.612,00 p.A.
Entlastungsbetrag
ab Pflegegrad 1 EUR 1.500,00 p.A.
Ungenutzte Kurzzeitpflege
ab Pflegegrad 2 EUR 806,00 p.A.
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