Haushaltshilfe & Alltagsbegleitung

Anspruch auf diesen Entlastungsbetrag haben alle Pflegebedürftigen ab PG 1.

Die Höhe des Entlastungsbetrages beträgt 125 € pro Monat (1.500 € pro Jahr) und gibt Ihnen und Ihren Angehörigen die Möglichkeit entlastende Hilfen in Anspruch zu nehmen.

Mit dem Entlastungsbetrag kann eine Haushaltshilfe aber auch Dienstleistungen wie z.B. Einkaufshilfe, Arztbegleitung oder Spazierengehen finanziert werden.

Gerne beraten wir Sie hier kostenlos.

Verhinderungspflege

2.418 € zusätzlich zum Pflegegeld für Entlastungsleistungen nutzen

Anspruch auf die Verhinderungspflege haben alle Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2.

Die Höhe der Verhinderungspflege beträgt jährlich 1.612 €.

Darüber hinaus können Sie 806 € pro Jahr aus der Kurzzeitpflege beanspruchen, wenn Sie diese Leistungen nicht anderweitig nutzen.

Ihr Entlastungsbudget

Bis zu 3.918 € pro Jahr zusätzlich zum Pflegegeld





Wie setzt sich ihr Bubget zusammen
Verhinderungspflege

ab Pflegegrad 2          EUR 1.612,00  p.A.

Entlastungsbetrag

 ab Pflegegrad 1         EUR    1.500,00 p.A.

Ungenutzte Kurzzeitpflege

 ab Pflegegrad 2            EUR  806,00  p.A.

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