Haushaltshilfe & Alltagsbegleitung

Anspruch auf diesen Entlastungsbetrag haben alle Pflegebedürftigen ab PG 1.

Die Höhe des Entlastungsbetrages beträgt 131€ pro Monat (1.572 € pro Jahr) und gibt Ihnen und Ihren Angehörigen die Möglichkeit entlastende Hilfen in Anspruch zu nehmen.

Mit dem Entlastungsbetrag kann eine Haushaltshilfe aber auch Dienstleistungen wie z.B. Einkaufshilfe, Arztbegleitung oder Spazierengehen finanziert werden.

Gerne beraten wir Sie hier kostenlos.

Verhinderungspflege & Kurzzeitpflege

3539 € zusätzlich zum Pflegegeld für Entlastungsleistungen nutzen

Ab 2025 wird die Kurzzeitpflege im Rahmen der Pflegeversicherung flexibler gestaltet, insbesondere durch die Einführung eines sogenannten „Gemeinsamen Jahresbetrags“. Dieser Betrag erlaubt es, nicht genutzte Mittel der Kurzzeitpflege auch für andere Leistungen zu verwenden. Hier sind die Details:

Ungenutzte Mittel der Kurzzeitpflege:

  • Wenn die Kurzzeitpflege im laufenden Jahr nicht vollständig in Anspruch genommen wird, können die ungenutzten Mittel mit denen der Verhinderungspflege kombiniert werden.
  • Ab dem 1. Juli 2025 steht für beide Leistungen ein gemeinsames Budget in Höhe von 3.539 Euro jährlich zur Verfügung.


Ihr Gemeinsamer Jahresbetrag

Bis zu 3.539 € pro Jahr zusätzlich zum Pflegegeld





Wie setzt sich ihr Bubget zusammen
Verhinderungspflege

ab Pflegegrad 2        Gemeinsamer Jahresbetrag

Entlastungsbetrag

 ab Pflegegrad 1        EUR   1.572,00 p.A.

Ungenutzte Kurzzeitpflege

 ab Pflegegrad 2          Gemeinsamer Jahresbetrag

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